BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
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Jahrgang
1997 Ausgegeben am 11. November
1997 Teil II
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111. Verordnung:
Artgerechte Haltung von Männern
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111.
Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz über die artgerechte Haltung von Männern
Auf Grund des § 32 a Abs. 4 des
Artenschutzgesetztes, BGBL. Nr. 548/1973, in der Fassung des
Bundesgesetzes, BGBL. Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit der
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
verordnet:
Artikel 1
Allgemeine Bestimmungen
Sich einen Mann zu halten ist bei weitem
nicht mehr so problemlos wie zu Großmutters Zeiten und es erhebt
sich die Frage, ob sich der Griff zum Mann überhaupt lohnt.
Gottlob gibt es auch heute noch einige gute
Eigenschaften des Mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind.
Die nachstehenden bereits im BGBL. Nr. 548/1973 angeführten
Eigenschaften sollte der Auserwählte aber unbedingt aufweisen:
§ 1. Vor Anschaffung eines eigenen
Mannes hat frau folgendes zu prüfen und die Prüfungsergebnisse
in geeigneter Form zu dokumentieren:
Abs. 1. Er hat nützlich zu
sein (insbesondere handwerkliche Fähigkeiten aufzuweisen,
fleißig im Haushalt zu sein, eine Wucht im Bett. (Weitere nützliche Eigenschaften siehe § 5ff.)
Abs. 2. Er hat herzeigbar zu sein,
d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen.
Abs. 3. Die Freiheit von
ansteckenden Krankheiten und altersbedingter Demenz ist durch ein
ärztliches Zeugnis nachzuweisen.
Abs. 4. Obige Punkte können außer
Acht gelassen werden, wenn § 2 zutrifft.
§ 2: Er ist sehr reich.
In diesem Fall treten die Bestimmungen des § 1 außer Kraft.
Artikel 2
Tipps und Empfehlungen
§ 3. Abs. 1. Anschaffung des Mannes
Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl Ihres
Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten
und nützlichen Eigenschaften, lassen Sie sich dazu genügend
Zeit. Bedenken Sie, dass das Männchen stets versucht, sich von
seiner besten Seite zu zeigen, danach aber häufig in sein altes
Rollenverhalten zurückfällt. Oft offenbaren sich versteckte und
offensichtliche Mängel erst später.
In der letzten Zeit steigt die Zahl der ausgesetzten Männchen
rapide an. Viele Exemplare streunen orientierungslos herum oder
suchen Zuflucht bei anderen Frauen. Mit sorgfältiger Auswahl tragen Sie dazu bei, dass die
Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden und dann der
Allgemeinheit zur Last fallen, nicht noch weiter ansteigt.
Abs. 2. Ernährung des Mannes
Wie der Mensch ist auch der Mann ein Allesfresser. Alkohol sollte
nicht grundsätzlich verboten werden, da er ihn sich sonst
zusammen mit anderen Artgenossen anderweitig beschafft. Für Süßigkeiten
gilt im wesentlichen das Gleiche. Im Sinne einer
ausgewogenen Zufuhr von Nährstoffen sollte man ihm neben
Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht
jedoch wegen Überfütterung! Wenn Ihr Männchen zu fett ist, wird
es unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten. Mit
wachsendem Bauchumfang sinkt vor allem auch die Brauchbarkeit im
Bett.
Abs. 3. Unterbringung des Mannes
Für die artgerechte Haltung ist eine häusliche Werkstatt
unabdingbar. Im Übrigen ist der Mann relativ anspruchslos. Bett
und Fernseher genügen meist, bei Vorhandensein eines Computers
kann eventuell auf den Fernseher verzichtet werden. Sie sollten Ihr Männchen aber nicht den ganzen Tag
einsperren, da es sonst depressiv wird, das Fressen verweigert und
bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit!), sollte sein
Männchen möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo es
etwas Auslauf hat und vor allem mit anderen Männchen Kontakt
aufnehmen kann.
Abs. 4. Pflege des Mannes
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Da der Mann zur Geruchsentwicklung
neigt, sorgen Sie dafür, dass sich Ihr Männchen einmal pro Tag am ganzen Körper, aber vor allem zwischen
den Beinen wäscht. Zwecks Abhärtung ist dazu kaltes Wasser
zu empfehlen.
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Tauschen Sie getragene Kleidung regelmäßig
gegen neue aus.
-
Um Verletzungen vorzubeugen,
sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.
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Zur Hintanhaltung von Ungeziefer
sollten die Haare kurz gehalten werden. Davon kann abgesehen
werden, wenn Sie die Haare regelmäßig mit entsprechenden
Ungeziefermitteln behandeln. Erinnert wird, dass DDT aus
Gründen der allgemeinen Gefährlichkeit verboten ist. Die
erlaubten Mittel sind in der zuletzt aktuellen Verordnung im
BGBL. Nr. 73/1997 aufgelistet
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Falls Ihr Männchen nicht im Garten
pinkeln kann, sollte ihm die Benutzung der Toilette nur im
Sitzen gestattet werden (Vergleiche Sitzpinkelverordnung des
Bundesministeriums für Umwelt und Gesundheit, BGBL. Nr.
312/1978).
Abs. 5. Ausbildung des Mannes
Männer werden schnell handzahm, wenn man sie richtig behandelt. Empfehlenswert ist
trotzdem die Anschaffung eines bereits ausgewachsenen und ausgebildeten
Männchens. So sind zum Beispiel auf dem Second-Hand-Markt oftmals
brauchbare Exemplare zu finden. Sie zeichnen sich meist durch eine
ausgezeichnete Ausbildung und eine genügsame Lebensweise aus.
Aber Vorsicht vor mehrfach gebrauchten Exemplaren. Aufgrund der
vielen Pflegestellen neigen sie zu zeitweiligem Gedächtnisverlust
und können sich dann weder an Ihr Heim noch an ihr Frauchen
erinnern.
Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch
von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das
Befolgen der wichtigsten Befehle wie "Fuß",
"Platz", "Kusch" und "Hol's"
erleichtert die Haltung des Mannes erheblich und ist - entgegen
mancher unbewiesenen Theorien - selbst für Männer erlernbar.
Intelligentere Exemplare (was eher die Ausnahme ist) können unter
anderem erfolgreich Heimwerker- und Benimmkurse abschließen
Näheres über Ausbildungsbeihilfen siehe § 6, Abs. 3.
Abs. 6. Männerkrankheiten
Zur Hintanhaltung ist der Abs. 4. genauestens zu befolgen. Im Übrigen
sind die veterinärpolizeilichen Bestimmungen maßgebend.
Abs. 7. Fortpflanzung
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch
dementsprechend. Ein in diesem Zusammenhang geäußerter
Kinderwunsch ist mit Vorsicht zu genießen da er oft nur als
Mittel zum Zweck dient. Leihen sie sich bei Verwandten oder
Bekannten ein paar Kinder aus. So können Sie seine Fähigkeiten
als Vater in Ruhe testen. In speziellen Fällen empfiehlt sich die
Kastration, denn ein ständig brunftiger Mann ist zwar meistens
fürs Bett brauchbar, aber i.Ü. nur bedingt arbeitsfähig.
Prammer