Artgerechte Haltung von Männern

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P.b.b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien

BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
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Jahrgang 1997           Ausgegeben am 11. November 1997           Teil II
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111. Verordnung: Artgerechte Haltung von Männern
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111. Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über die artgerechte Haltung von Männern

Auf Grund des § 32 a Abs. 4 des Artenschutzgesetztes, BGBL. Nr. 548/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBL. Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:

Artikel 1
Allgemeine Bestimmungen

Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie zu Großmutters Zeiten und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zum Mann überhaupt lohnt.

Gottlob gibt es auch heute noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind. Die nachstehenden bereits im BGBL. Nr. 548/1973 angeführten Eigenschaften sollte der Auserwählte aber unbedingt aufweisen:

§ 1. Vor Anschaffung eines eigenen Mannes hat frau folgendes zu prüfen und die Prüfungsergebnisse in geeigneter Form zu dokumentieren: 

Abs. 1. Er hat nützlich zu sein (insbesondere handwerkliche Fähigkeiten aufzuweisen, fleißig im Haushalt zu sein, eine Wucht im Bett. (Weitere nützliche Eigenschaften siehe § 5ff.)

Abs. 2. Er hat herzeigbar zu sein, d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen.

Abs. 3. Die Freiheit von ansteckenden Krankheiten und altersbedingter Demenz ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.

Abs. 4. Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn § 2 zutrifft.

§ 2: Er ist sehr reich.
In diesem Fall treten die Bestimmungen des § 1 außer Kraft.

Artikel 2
Tipps und Empfehlungen

§ 3. Abs. 1. Anschaffung des Mannes
Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens  und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten und nützlichen Eigenschaften,  lassen Sie sich dazu genügend Zeit. Bedenken Sie, dass das Männchen stets versucht, sich von seiner besten Seite zu zeigen, danach aber häufig in sein altes Rollenverhalten zurückfällt. Oft offenbaren sich versteckte und offensichtliche Mängel erst später.
In der letzten Zeit steigt die Zahl der ausgesetzten Männchen rapide an. Viele Exemplare streunen orientierungslos herum oder suchen Zuflucht bei anderen Frauen. Mit sorgfältiger Auswahl tragen Sie dazu bei, dass die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden und dann der Allgemeinheit zur Last fallen, nicht noch weiter ansteigt.

Abs. 2. Ernährung des Mannes
Wie der Mensch ist auch der Mann ein Allesfresser. Alkohol sollte nicht grundsätzlich verboten werden, da er ihn sich sonst zusammen mit anderen Artgenossen anderweitig beschafft. Für Süßigkeiten gilt im wesentlichen das Gleiche. Im Sinne einer ausgewogenen Zufuhr von Nährstoffen sollte man ihm neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch wegen Überfütterung! Wenn Ihr Männchen zu fett ist, wird es unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten. Mit wachsendem Bauchumfang sinkt vor allem auch die Brauchbarkeit im Bett.

Abs. 3. Unterbringung des Mannes
Für die artgerechte Haltung ist eine häusliche Werkstatt unabdingbar. Im Übrigen ist der Mann relativ anspruchslos. Bett und Fernseher genügen meist, bei Vorhandensein eines Computers kann eventuell auf den Fernseher verzichtet werden. Sie sollten Ihr Männchen aber nicht den ganzen Tag einsperren, da es sonst depressiv wird, das Fressen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit!), sollte sein Männchen möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo es etwas Auslauf hat und vor allem mit anderen Männchen Kontakt aufnehmen kann.

Abs. 4. Pflege des Mannes

  1. Da der Mann zur Geruchsentwicklung neigt, sorgen Sie dafür, dass sich Ihr Männchen einmal pro Tag am ganzen Körper, aber vor allem zwischen den Beinen wäscht. Zwecks Abhärtung ist dazu kaltes Wasser zu empfehlen.

  2. Tauschen Sie getragene Kleidung regelmäßig gegen neue aus.

  3.  Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden. 

  4. Zur Hintanhaltung von Ungeziefer sollten die Haare kurz gehalten werden. Davon kann abgesehen werden, wenn Sie die Haare regelmäßig mit entsprechenden Ungeziefermitteln behandeln. Erinnert wird, dass DDT aus Gründen der allgemeinen Gefährlichkeit verboten ist. Die erlaubten Mittel sind in der zuletzt aktuellen Verordnung im BGBL. Nr. 73/1997 aufgelistet

  5. Falls Ihr Männchen nicht im Garten pinkeln kann, sollte ihm die Benutzung der Toilette nur im Sitzen gestattet werden (Vergleiche Sitzpinkelverordnung des Bundesministeriums für Umwelt und Gesundheit, BGBL. Nr. 312/1978).

Abs. 5. Ausbildung des Mannes
Männer werden schnell handzahm, wenn man sie richtig behandelt. Empfehlenswert ist trotzdem die Anschaffung eines bereits ausgewachsenen und ausgebildeten Männchens. So sind zum Beispiel auf dem Second-Hand-Markt oftmals brauchbare Exemplare zu finden. Sie zeichnen sich meist durch eine ausgezeichnete Ausbildung und eine genügsame Lebensweise aus. Aber Vorsicht vor mehrfach gebrauchten Exemplaren. Aufgrund der vielen Pflegestellen neigen sie zu zeitweiligem Gedächtnisverlust und können sich dann weder an Ihr Heim noch an ihr Frauchen erinnern.
Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie "Fuß", "Platz", "Kusch" und "Hol's" erleichtert die Haltung des Mannes erheblich und ist - entgegen mancher unbewiesenen Theorien - selbst für Männer erlernbar. Intelligentere Exemplare (was eher die Ausnahme ist) können unter anderem erfolgreich Heimwerker- und Benimmkurse abschließen
Näheres über Ausbildungsbeihilfen siehe § 6, Abs. 3.

Abs. 6. Männerkrankheiten
Zur Hintanhaltung ist der Abs. 4. genauestens zu befolgen. Im Übrigen sind die veterinärpolizeilichen Bestimmungen maßgebend.

Abs. 7. Fortpflanzung
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. Ein in diesem Zusammenhang geäußerter Kinderwunsch ist mit Vorsicht zu genießen da er oft nur als Mittel zum Zweck dient. Leihen sie sich bei Verwandten oder Bekannten ein paar Kinder aus. So können Sie seine Fähigkeiten als Vater in Ruhe testen. In speziellen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständig brunftiger Mann ist zwar meistens fürs Bett brauchbar, aber i.Ü. nur bedingt arbeitsfähig.

Prammer

Dank an Lotte, die mir dieses Blatt mit leider äußerst fragwürdigem Inhalt übermittelt hat. Leider ist es unvollständig, offensichtlich fehlt die zweite Seite.

Trotzdem protestiere ich schärfstens gegen die unzulässige Bevormundung der Männer durch diese vollständig unnötige und rechtlich äußerst fragwürdige Verordnung. Es besteht aber die begründete Hoffnung, dass unser derzeitiger Herr Frauenminister diese Verordnung in den nächsten Jahren aufheben wird.

Falls auch Sie gegen die oben abgedruckte Verordnung protestieren möchten, schreiben Sie bitte an das Salzamt, Salzamtsstraße 1, A 1019 Wien, Email-Adresse Mistkuebel@salzamt.at

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